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   BGH, 23.08.2023 - 2 StR 275/23   

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BGH, 23.08.2023 - 2 StR 275/23 (https://dejure.org/2023,23191)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2023 - 2 StR 275/23 (https://dejure.org/2023,23191)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2023 - 2 StR 275/23 (https://dejure.org/2023,23191)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 365
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 247/15

    Gegenstand der Tat (prozessuale Tateinheit trotz materieller Tatmehrheit)

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - 2 StR 275/23
    Die Strafkammer hat zwar zutreffend angenommen, dass der Angeklagte durch das Führen der Schreckschusspistole ohne die dafür erforderliche Erlaubnis (sog. "kleiner Waffenschein") den Straftatbestand des § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG verwirklicht hat (vgl. Bl. 18 UA; dazu BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 247/15 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - 2 StR 275/23
    Sie hat das waffenrechtliche Delikt in der Urteilsformel aber lediglich als "Verstoß gegen das Waffengesetz" und damit nicht hinreichend konkret bezeichnet (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06 -, juris Rn. 3; Tiemann, in: KK-StPO, 9. Aufl., § 260 Rn. 29, jeweils m.w.Nachw.).".
  • BGH, 09.11.2006 - 5 StR 338/06

    Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen:

    Auszug aus BGH, 23.08.2023 - 2 StR 275/23
    Eine nach den verfahrensgegenständlichen Taten ergangene Verurteilung (hier durch zwei Strafbefehle) darf nämlich grundsätzlich nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn die dieser Verurteilung zugrundeliegende Straftat nach ihrer Art und nach der Persönlichkeit des Täters auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen lässt (BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 338/06, NStZ 2007, 150).
  • BGH, 07.02.2024 - 6 StR 348/23

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

    Unter diesen Voraussetzungen kann eine weitere Strafbarkeit Hinweise auf den Unrechtsgehalt der früher begangenen Tat und die innere Einstellung des Täters zu ihr geben (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 413/85; Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - 4 StR 16/98, NStZ 1998, 404; vom 26. September 2001 - 2 StR 383/01, wistra 2002, 21; vom 11. November 2015 - 2 StR 272/15, NStZ-RR 2016, 7; vom 23. August 2023 - 2 StR 275/23; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. Rn. 687).
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